Für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen
In den vergangenen Jahren wurden ungefähr 3.500 Arbeitsunfälle im Handelsbereich gemeldet, die auf Brände oder Explosionen zurückzuführen sind. Die jährlichen Kosten dafür belaufen sich auf circa 2 Milliarden Euro. Die Ursachen dafür liegen häufig in dem nicht ausreichenden vorbeugenden Brandschutz und den damit fehlenden Brandschutzhelfern / Selbsthilfekräften.
Mögliche Ursachen für Brände
Brände entstehen häufig durch Unachtsamkeit Ihrer Mitarbeiter/-innen. Erfahrungsgemäß wird oftmals vorsätzlich das Rauchverbot nicht eingehalten. Schon ein klein wenig Asche oder auch nur der Rauch kann zu einem flächendeckenden Brand führen. Ebenso das unsachgemäße Entleeren des Aschenbechers kann eine Brandgefahr darstellen. Weitere Brandursachen sind auf den mangelnden Umgang mit den Arbeitsmitteln zurückzuführen. Entweder sind ungenügende Sicherheitsvorkehrungen bei Schweiß-, Schneid- und Heißarbeiten getroffen worden. Oder Mitarbeiter/-innen gehen nicht sorgfältig mit brennbaren Flüssigkeiten und Materialien um, wie zum Beispiel das Abstellen von Spraydosen oder Lacken auf Heizkörpern. Daher sind Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte unerlässlich in Ihrem Unternehmen.
Bestellung des Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte
Neben der Brandschutzunterweisung sowie einem Brandschutzbeauftragten (intern oder extern) sind Unternehmen sogar dazu verpflichtet, intern einen Brandschutzhelfer bereitzustellen. Diese Verpflichtung gilt für
Verkaufsfläche
Unternehmen, die Ladenflächen über 2.000qm haben (gemäß Verkaufsstättenverordnung § 24 (2) VkVO). Die Anzahl der Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte werden von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle festgelegt. Die erforderliche Anzahl der Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte müssen innerhalb der Betriebszeit anwesend sein. Dabei ist zum einen der Schichtbetrieb, zum anderen die Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Krankenhäuser
Krankenhäuser gemäß Krankenhausbauverordnung § 36 (4) KhBauVO. Mindestens 5% der Belegschaft sind als Brandschutzhelfer auszubilden. Je nach Krankenhaus können aber auch mehr Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte bestellt werden. Hierfür wird seitens des Brandschutzbeauftragten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, aus der sich dann eine Empfehlung herleitet, ob mehr als 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer benötigt wird.
Büroräume
Alle Unternehmen gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 ArbSchG. Mindestens 5 % der Belegschaft hat der Arbeitgeber als Brandschutzhelfer / Selbsthilfekraft zu benennen. Oftmals stellt sich bei kleinen Betrieben die Frage, ob Sie ebenfalls einen Brandschutzhelfer bestellen müssen, auch wenn es aufgrund der Größe nicht einen „ganzen“ Brandschutzbeauftragten ergibt. Arbeitsschutzrechtlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen (§ 5 ArbSchG). Zu berücksichtigen dabei ist, ob in dem Betrieb eine erhöhte Brandgefährdung besteht, Personen mit eingeschränkter Mobilität dort arbeiten sowie die räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte.
Aufgaben der Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte
Primär haben die Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte die Aufgabe, in einem Notfall die Gefahrenquelle zu erkennen und Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden gezielt einzusetzen. Ebenso müssen Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte sicherstellen, dass die Beschäftigten selbstständig das Gebäude in einem Brandfall verlassen. Es ist auch Aufgabe der Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte den Notruf durch das Drücken des Notrufknopfes auszulösen und/oder die Feuerwehr zu alarmieren und die folgenden vier W-Fragen zu beantworten:
- Wo konkret brennt es?
- Was brennt genau?
- Wie viel brennt?
- Welche weiteren Gefahren gibt es?
Auch nach dem Absetzen des Notrufs, muss der Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte für die Feuerwehr weiter erreichbar sein. Alle Aufgaben hat er so durchzuführen, dass er sich selbst nie in Eigengefahr begibt.
Schulung der Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte
Bell GmbH bildet in Ihrem Unternehmen die Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte vor Ort aus. Die Schulung wird in zwei Unterrichtseinheiten a 45 Minuten durchgeführt. Die Schulung für Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte unterteilt sich dabei in einen Theorie-Teil und in einen Praxis-Teil. Der Theorie-Teil teilt sich in fünf Themenbereiche:
1. Grundzüge des Brandschutzes
Wir vermitteln die Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen. Dazu zeigen wir die häufigsten Brandursachen inkl. Brandbeispiele auf, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen. Da Brandgefahren je nach Branche und Betrieb unterschiedlich sind, stimmen wir die Beispiele für Brandursachen sowie die Brandbeispiele auf Ihr Unternehmen ab. Dies bezieht sich auch auf spezielle Produktionsabläufe. Das schafft ein besseres Verständnis bei den Angestellten, welche die Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte absolvieren.
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
Wir vermitteln in der Schulung für Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte die Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“. Für die Ausübung seines Aufgabenbereiches sollten die Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte, die Alarmierungswege und -mittel, die betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen sowie die Fluchtwege kennen. Die Theorie verknüpfen wir mit praxisnahen Beispielen.
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Mit zur wichtigsten Aufgabe der Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte gehört, dass sie die unterschiedlichen Brandklassen A, B, C, D und F kennen. Je nach Brandklasse muss ein entsprechendes Löschmittel eingesetzt werden. In unserer Schulung für Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte vermitteln wir zudem die Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln. Ebenso der Aufbau und die Funktion der im Betrieb vorhandenen sowie der geeigneten Feuerlöscheinrichtungen werden von uns in der Schulung behandelt. Dazu gehört auch, dass wir den zukünftigen Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte den Einsatzbereich und die Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten vermitteln.
4. Gefahren durch Brände
Im Theorie-Teil vermitteln wir in der Schulung, welche unterschiedlichen Gefährdungen existieren: thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung) oder die mechanischen Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile). Aber auch andere besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten) berücksichtigen wir in der Schulung für Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte. Zudem klären wir auf, welche Folgen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid) für Personen entstehen.
5. Verhalten im Brandfall
Im letzten Theorie-Teil geht es darum, wie Brandschutzhelfer in einem Brandfall den Alarm auszulösen haben, welche Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung bedient werden können und wie Sie den selbstständigen Fluchtweg der Beschäftigten sicherstellen. Je nach Unternehmen kann es darüber hinaus noch zu besonderen Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr) kommen. Die Schulungsinhalte sind abgestimmt auf Ihr Unternehmen. Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte sollten auch in der Lage sein, brennende Personen löschen zu können.
Von der Praxis in die Theorie
Im Praxis-Teil der Schulung für Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte setzen wir das Erlernte aus der Theorie in die Praxis um:
✓ Praxisnah zeigen wir die Handhabung und Funktion sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen.
✓ Wir vermitteln den Brandschutzhelfern Löschtaktiken und eigene Grenzen der Brandbekämpfung. Selbsthilfekräfte müssen in der Lage sein, die Situation einzuschätzen (u.a. die Einordnung der Brandklassen) und eine entsprechende Vorgehensweise zur Brandbekämpfung einzuleiten.
✓ Wir führen in der Schulung realitätsnahe Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen durch. Dafür nutzen wir z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen .
✓ In der Praxis machen wir die Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte mit der Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen vertraut, sodass in einem Brandfall die Feuerlöscheinrichtungen routiniert genutzt werden.
✓ Wir berücksichtigen in unserer Schulung für Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte betriebsspezifische Besonderheiten, wie z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände.
Wir weisen Ihre Selbsthilfekräfte in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich ein und machen Sie mit Ihrem zukünftigen Aufgabenbereich vertraut. Unser Ziel ist es, dass Ihre Brandschutzhelfer Gefahrenquellen schnell erkennen und in einer Notsituation selbstsicher handeln, um Ihre Belegschaft vor einem Brand zu retten.
Individuelles Schulungsangebot anfordern
Sie möchten Brandschutzhelfer ausbilden? Dann kontaktieren Sie noch heute Bell GmbH – Ihr Profi für Arbeitsschutz und Brandschutz – und fordern Ihr individuelles Angebot an. Unsere Schulungen für Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte sind praxisnah und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Zusätzlich bieten wir Ihnen als Komplettpaket auch eine Brandschutzunterweisung an, damit Sie von vornherein sicherstellen, dass ein Brand in Ihrem Unternehmen nicht eintritt. Als externer Brandschutzbeauftragter sorgen wir dafür, dass Sie den Brandschutz in Ihrem Unternehmen rechtssicher integrieren.
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