Gefahrenquellen frühzeitig erkennen
Sie als Unternehmer/-in sind verpflichtet, die Gefahren in Ihrem Betrieb zu minimieren und somit für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Vor Allem Brände sind eines der größten Gefahrenquellen in einem Unternehmen. Doch keine Sorge, Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern!
Um die Mitarbeiter/-innen vor Bränden zu schützen, kann ein (oder mehrere) Brandschutzbeauftragte, intern oder extern, bestellt werden. Gesetzlich sind nicht alle Branchen verpflichtet einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Gemäß DGUV Information 205-003 fordern lediglich Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsräume und Hochhäuser einen Brandschutzbeauftragten. Je nach Branche können aber auch Versicherer, Lieferanten oder Kunden dies fordern. Unabhängig aber davon, ob ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich verpflichtend ist, sollten Sie auf freiwilliger Basis sich für die Bestellung eines solchen entscheiden. Denn die Aufgaben des internen sowie des (externen) Brandschutzbeauftragten liegen darin
- – durch regelmäßige Begehungen im Betrieb mögliche Gefahrenquellen zu erkennen,
- – diese Brandgefahren zu beurteilen
- – und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
Daher ist die Einbindung des Brandschutzbeauftragten, analog wie bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit, schon bei der Planung des Brandschutzes erforderlich. Als vorbeugende Maßnahme wirkt er bei der Erstellung von Brandschutzplänen und eines Brandschutzkonzeptes mit. Darüber hinaus erstellt er eine Brandschutzordnung inklusive eines Alarmplans. Im nächsten Schritt schult der Brandschutzbeauftragte die Belegschaft. Denn auch die Mitarbeiter/-innen müssen wissen, wie Sie sich in einem Brandfall zu verhalten haben. Daher sind Brandalarm- und Räumungsübungen unerlässlich und Teil der Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten.
Der Brandschutzbeauftragte arbeitet zudem mit anderen Beauftragten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammen.
Interner oder externer Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter steht Ihnen dank seiner qualifizierten Ausbildung als Berater bei brandschutztechnischen Fragestellungen zur Seite. Ob Sie den Brandschutzbeauftragten intern oder extern bereitstellen möchten, hängt von vielen Faktoren ab. Um herauszufinden, ob ein interner Brandschutzbeauftragter in Ihrem Betrieb Sinn ergibt, stellen Sie sich folgende Fragen:
- Können Sie eine(n) Mitarbeiter/-in bestimmen, der jederzeit als Brandschutzbeauftragter Ihnen zur Verfügung steht?
- Beschäftigen Sie eine(n) Mitarbeiter/-in, die Ihren Betrieb, die Abläufe und Ihre Mitarbeiter/-innen gut kennt?
- Können Sie den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin regelmäßig von seiner Arbeitszeit für Schulungen, Weiterbildungen und Fortbildungen freistellen?
- Können Sie den internen Brandschutzbeauftragter regelmäßig von seiner Arbeitszeit für die Erfüllung seiner Aufgaben freistellen?
- Genießt der Mitarbeiter gegenüber seinen Kollegen eine hohe Akzeptanz und ist neutral, sodass in einem Ernstfall die Kollegen / Kolleginnen seinen Anweisungen als internen Brandschutzbeauftragten Folge leisten?
Sollten Sie diese Fragen zum Großteil mit Nein beantworten, sollten Sie einen externen Brandschutzbeauftragten in Betracht ziehen. Bell GmbH greift auf jahrelange Erfahrung im Bereich Brandschutz zurück und bietet Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket, welches genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
Gefährdungen erkennen und minimieren
Wir erkennen aufgrund jahrelanger Erfahrungen als externer Brandschutzbeauftragter mögliche Gefährdungen im Sinne des Arbeitsschutzes:
- die Gestaltung der Arbeitsstätte sowie die Einrichtung des Arbeitsplatzes und Verwendung von Materialen der Betriebsmittel und Arbeitsmitteln
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
- die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
Ebenso verstehen wir die wesentlichen Maßnahmen und Konzepte im baulichen Brandschutz, wie zum Beispiel notwendiger Flur, notwendiger Treppenraum, Schottung, Brandwand uvm.. Als externer Brandschutzexperte berücksichtigen wir aber auch den anlagentechnischen Brandschutz, wie die Einordnung der Gebäude, den Gebäudeklassen und Klassifizierung der verwendeten Baustoffe und Bauteile. Beim organisatorischen Brandschutz achten wir darauf, dass wir die Brandschutzhelfer/-innen sowie bei den Evakuierungsübungen alle Ihre Mitarbeiter/-innen einbeziehen.
Unsere Aufgaben als externer Brandschutzbeauftragter
Folgende Aufgaben bringen wir als externen Brandschutzbeauftragen gemäß DGUV Informationen 205-003 in Ihr Unternehmen ein:
- Wir erstellen und/oder schreiben die Brandschutzordnung fort.
- Wir wirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen mit.
- Wir beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
- Wir ermitteln potenzielle Brand- und Explosionsgefahren.
- Wir erarbeiten mit Ihnen Betriebsanweisungen betreffend den Brandschutz.
- Wir wirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderung des Feuerversicherers mit.
- Wir beraten bei der Ausstattung der Betriebsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen sowie des geeigneten Löschmittels.
- Wir setzen gemeinsam mit Ihnen das Brandschutzkonzept um.
- Wir planen, organisieren und führen Evakuierungsübungen durch.
- Wir wirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen mit, welche die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen betreffen.
- Wir kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind.
- Wir nehmen an behördlichen Brandschauen teil und führen interne Brandschutzbegehungen durch.
- Wir melden Mängel und schlagen Maßnahmen zu deren Beseitigung vor. Die Mängelbeseitigung wird dabei von uns überwacht. Dies beinhaltet auch die Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege.
- Führungskräfte werden von uns bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz unterstützt.
- Wir schulen Ihre Mitarbeiter/-innen mit der Brandschutzunterweisung, Brandschutzhelfer oder den Evakuierungsübungen.
- Wir prüfen die sicherheitskonforme und brandschutztaugliche Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. sowie das Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
- Als externer Brandschutzbeauftragter organisieren wir und stellen sichern, dass die brandschutz-technischen Einrichtungen regelmäßig geprüft und gewartet werden.
- Wir kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden.
- Bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen unterstützen wir Sie bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen.
- Auch in der Kommunikation nach außen unterstützen wir Sie mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden uvm..
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement zum Beispiel.
- Für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.) verfügen wir über ausreichende Kenntnisse, um Sie bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement zu unterstützen.
- Die Tätigkeiten als externer Brandschutzbeauftragter wird von uns dokumentiert mit Begehungsprotokollen, Prüfberichten, Mängelmeldungen und Jahresberichten.
Unser Angebot für Sie
Sie möchten einen externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen beauftragen? Bell GmbH macht Ihnen ein für Ihr Unternehmen individuelles Rundum-Sorglos-Angebot. Wir beraten Sie schnell, individuell und professionell. Neben der Expertise im Brandschutz verfügen wir auch über Erfahrung im Arbeitsschutz. Unser Ziel ist es, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Auf allen Ebenen des Arbeitsschutzes und Brandschutzes.
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