Mehr Sicherheit für Ihren Betrieb
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Ihre Pflichten als Unternehmer/-in eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Die Sifa kann mit bis zu zehn Mitarbeitern intern bestellt werden. Ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als zehn Beschäftigten erhöht sich jedoch deutlich der Zeitaufwand, sodass es für Ihr Unternehmen empfehlenswerter ist, eine externe Sifa einzustellen. Unsere Mitarbeiter/-innen verfügen über die sicherheitstechnische Fachkunde und wissen, worauf es im Arbeitsschutz ankommt. Wir beraten Sie praxisnah, individuell je nach Bedarf vor Ort, gemäß nach Arbeitssicherheitsgesetz.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat in der Regel keine Weisungsbefugnis. Sie agiert vielmehr rein als Berater/-in, um Sie rund um alle Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Die Sifa ist nicht als eigener Beruf zu verstehen, sondern baut auf berufliche Erfahrung auf. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber/-in: Achten Sie schon bei der Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit darauf, dass diese/-r über die entsprechende sicherheitstechnische Ausbildung verfügt. Die sicherheitstechnische Fachkunde beinhaltet drei Bereiche:
- Die Basisqualifikation, über die regulär Meister/-innen, Ingenieure/-innen oder Techniker/-innen verfügen und
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben
- sowie einen Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit belegt und bestanden haben.
Aufgaben einer Sifa
Beratung zur Unfallverhütung
Beachten Sie bitte, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihnen nicht die Verantwortung abnehmen wird. Die Aufgaben einer Sifa liegt hauptsächlich bei der Beratung für die Unfallverhütung. Gemäß § 6 des ASiG ist der Fokus der Beratung zum einen bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen. Dabei sollten Sie die Fachkraft von vornherein in die Planung mit einbeziehen. Denn somit vermeiden Sie, dass am Ende einer Arbeitsschutzprüfung sicherheitstechnische Probleme festgestellt werden, die wiederum zu Mehrkosten führen.
Der Fokus der Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt zudem bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln sowie der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen. Dies beinhaltet auch die Einschätzung der ausgewählten Körperschutzmittel, nachdem diese hinsichtlich Ihrer Tauglichkeit in der betrieblichen Praxis überprüft wurden.
Des Weiteren fällt die Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie in den Beratungsbereich der Sifa. Bei den Arbeitsbedingungen, die ebenfalls in den Arbeitsschutz fallen, betrachtet die Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Aspekte:
- Eignung der Räumlichkeiten sowie die eingesetzten Arbeitsmittel
- Gestaltung eines sicheren Arbeitsablaufes
- Ungefährliche Arbeitsmittel für die Arbeitnehmer/-innen
Nachdem die Sifa alle Punkte geprüft hat, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wird ein Gesamtkonzept für eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Dieses Konzept wird dokumentiert und in die betriebliche Praxis umgesetzt. Abschließend erfolgt dann noch die Auswertung, ob der Arbeitsschutz erfolgreich eingehalten wurde oder sich ggf. Maßnahmen ableiten, um sicherheitstechnische Mängel zu beseitigen.
Überprüfung der Betriebsmittel/-anlagen
Neben der reinen Beratung gehört zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch die sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel. Die Überprüfung hat vor der Einführung und Inbetriebnahme der Betriebsmittel zu erfolgen. Beziehen Sie daher die Sifa schon bei der Planung für die Anschaffung der Betriebsmittel mit ein und nicht erst im Nachgang. Denn bei der Neuanschaffung von Betriebsmitteln kann sich bspw. eine Änderung in den Arbeitsabläufen ergeben. Dies kann wiederum zu neuen Betriebsanweisungen oder Unterweisungen für die Arbeitnehmer führen, welche die Sifa erstellen und durchführen muss.
Darüber hinaus prüft die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch, ob eventuell neue Körperschutzmittel angeschafft werden müssen, um den Schutz der Arbeitnehmer/-innen weiter zu garantieren. Regulär erfolgt erst die Prüfung der Körperschutzmittel, woraus sich dann die Maßnahmen ableiten. Bei den Körperschutzmitteln handelt es sich unter anderem um allgemeine Arbeitsschutzkleidungen wie
✓ Isolierkleidung
✓ Schutzschuhe
✓ Handschuhe
✓ Gesichtsschutz
✓ Schutzhelme
✓ Gehörschutzmittel
uvm.
Die Arbeitsschutzkleidungen sind hinsichtlich Ihrer technischen Eignung zu überprüfen. Die Sifa bezieht dazu auch die Arbeitnehmer/-innen mit ein, welche die Körperschutzmittel im täglichen Betrieb nutzen. Daraus kann Sie besser die Akzeptanz für die eingesetzten Arbeitsschutzmittel ableiten und abschließend die Nutzungsbedingungen für die Körperschutzmittel festzulegen.
Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes
Die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit endet aber nicht damit, Sie als Arbeitgeber/-in nur zu beraten und die eingesetzten Betriebsmittel zu überprüfen, um den Arbeitsschutz einzuhalten. Die Sifa hat im Anschluss die Aufgabe, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten. In diesen Aufgabenbereich fällt die Betriebsbegehung, die Benutzung der eingesetzten Körperschutzmittel sowie die Untersuchung von Arbeitsunfällen.
Die Betriebsbegehung
Nur durch die Begehung wird sichergestellt, dass alle Gefahrenquellen erkannt und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel abgeleitet werden, mit dem abschließenden Ziel der Durchführung. Die Begehungen müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Benutzung von Körperschutzmitteln
Das Ihre Beschäftigten auch in der Praxis die eingesetzten Körperschutzmittel tragen, muss von der Sifa beobachtet werden. Bei Nichteinhaltung sind die jeweiligen Beschäftigten anzusprechen und der Vorfall ist dann auch entsprechend zu dokumentieren.
Arbeitsunfalluntersuchung
Wenn in Ihrem Unternehmen ein Unfall passiert, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Ursachen dafür zu untersuchen, zu erfassen und auszuwerten. Aus den Ergebnissen werden Ihnen als Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen vorgeschlagen.
Unser Angebot für Sie
Sie haben keine Möglichkeit eine Sifa bereitzustellen? Als Profi im Arbeitsschutz übernimmt Bell GmbH für Ihr Unternehmen die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir verfügen über die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde und kennen uns mit den gesetzlichen Anforderungen je Branche aus. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
Maßgeschneiderte Arbeitsschutz-Schulungen
Sie haben schon eine Sifa im Unternehmen? Bell GmbH bietet Ihnen für diesen Fall maßgeschneiderte Schulungen für die Unterweisung der Sifa an. Bei der Schulung berücksichtigen wir unter anderem auch die Arbeitsschutzunterweisung. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Unser Ziel ist es, gemeinsam den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen erfolgreich zu integrieren.
info@bellgmbh.de
+492304 9201062
- Montag
- 09:00 – 17:00
- Dienstag
- 09:00 – 17:00
- Mittwoch
- 09:00 – 17:00
- Donnerstag
- 09:00 – 17:00
- Freitag
- 09:00 – 17:00
- Samstag
- Geschlossen
- Sonntag
- Geschlossen