Arbeitsleistung sichern
Die meisten Arbeitsunfälle passieren nicht aufgrund von menschlichem Versagen, sondern oftmals wegen menschlichen Fehlverhaltens. Diese können beim Arbeiten am Arbeitsplatz, beim Bedienen von Gabelstaplern oder durch die falsche Handhabung der Schutzausrüstungen passieren. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Sie Ihre Mitarbeiter/-innen praxisorientiert und regelmäßig in den Arbeitsschutz unterweisen. Auch in anderen Bereichen, wie in der Betriebssicherheitsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung findet sich die Arbeitsschutzunterweisung in $12 ArbSchG wieder. Es wird zwischen drei Unterweisungen differenziert: Erst– oder Wiederholungsunterweisung oder Unterweisung aus besonderem Grund. Bell GmbH bietet Ihnen je nach Unterweisungen individuelle Schulungen an, die auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind.
Praxisbezogene Arbeitsschutzunterweisung
Erstunterweisung
Die Arbeitsschutzunterweisung spielt vor allem bei der Erstunterweisung eine große Rolle. Neue Mitarbeiter/-innen müssen noch vor Ihrer Tätigkeitsaufnahme darüber informiert werden, welche möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz existieren und wie sie diese vermeiden können. Auch werden neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darüber aufgeklärt, wie Sie sich zu verhalten haben, wenn ein Notfall oder Unfall eintritt.
Unterweisungen aus besonderem Grund
Eine Arbeitsschutzunterweisung kann aber auch aus einem besonderen Grunde erfolgen. Dazu gehört beispielsweise der Umbau des Arbeitsplatzes, die Versetzung von Mitarbeitern in andere Bereiche (Arbeitsplatzwechsel) oder/und die Anschaffung von neuen Betriebsmitteln und Technologien. Aber auch das vermehrte Auftreten von Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen sind besondere Gründe, die eine Unterweisung fordern.
Wiederholungsunterweisung
Die Wiederholungsunterweisung ist laut Arbeitsschutzgesetz erst einmal nicht verpflichtend. Jedoch finden sich in anderen Verordnungen hierzu gesetzliche Bestimmungen. Unabhängig davon empfiehlt Bell GmbH, mindestens einmal im Jahr eine Wiederholungsunterweisung durchzuführen. Der Fokus sollte dabei auf Neuerungen von Gesetzen im Bereich Arbeitsschutz, Verhalten bei Unfällen und Notfällen sowie aktuelle und praxisbezogene Themen liegen.
Planung, Organisation, Durchführung
Wer führt die Arbeitsschutzunterweisung durch?
Primär ist erst einmal der Arbeitgeber verantwortlich, den Arbeitsschutz einzuhalten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Die Arbeitsschutzunterweisung muss der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin jedoch nicht persönlich durchführen. Diese Pflicht kann er auch auf Dritte übertragen, wie zum Beispiel auf den Abteilungsleiter oder auf externe Unternehmen. Größere Unternehmen haben darüber hinaus noch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die bei der Planung und Organisation der Arbeitsschutzunterweisung unterstützen kann.
Unser Leistungsangebot für Sie:
✓ Wir übernehmen die Planung, Organisation und Durchführung.
✓ Je nach Bedarf begleiten wir Sie auch nur bei der Vorbereitung bis hin zur Umsetzung.
✓ Die Inhalte sind individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen.
✓ Wir führen praxisnahe Arbeitsschutzunterweisungen durch. Das bedeutet, dass wir die Theorie auch in die Praxis umsetzen.
✓ Wir erstellen für Sie die Schulungsunterlagen sowie eine rechtlich sichere Dokumentation.
✓ Zeitgleiche Schulung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wirksame Arbeitsschutzunterweisung anfordern
Sie haben noch offene Fragen zu der Unterweisung? Sie benötigen Hilfe bei der Planung, Organisation und Durchführung? Dann kontaktieren Sie uns. Bell GmbH bietet Ihnen maßgeschneiderte Schulungen für die Arbeitsschutzunterweisung an. Unser Ziel ist es, dass wir gemeinsam mit Ihnen den Arbeitsschutz erfolgreich in Ihrem Unternehmen und bei Ihren Beschäftigten umsetzen.
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