Gefahrenquellen erkennen & Arbeitsunfälle minimieren
Neben der Unterweisung ist die Arbeitsschutzbegehung ebenfalls eine Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Gefahrenquellen minimieren und somit zum Schutz und der Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer/-in beitragen. Dies führt nicht nur zu gesunden und zufriedeneren Arbeitnehmern. Auch Einbussen in der Produktivität lassen sich durch weniger Ausfall des Personals minimieren. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Sie verpflichtet, anhand einer Arbeitsschutzbegehung mögliche Risiken
- zu (er-)kennen.
- zu beurteilen.
- zu minimieren / beseitigen.
Dafür werden alle Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und -bedingungen sorgfältig untersucht und abgeschätzt, ob diese zu einer Gefährdung beitragen oder nicht.
Sicherheit dank jährlicher Arbeitsschutzbegehung
Die Arbeitsschutzbegehung wird entweder vom Betriebsarzt oder von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. Bei der Begehung handelt es sich aber nicht um eine einmalige Sache, sondern sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Entweder bei Änderungen im Arbeitsalltag oder bei Neuanschaffung von Arbeitsmitteln. Für die Arbeitsschutzbegehung ist es hilfreich, eine Checkliste anzulegen, die Sie bei der Begehung Thema für Thema abhaken. Denn bei der Arbeitsschutzbegehung sollten Sie nicht vergessen
- auch die Personen und ihre Arbeitsmittel in die Betrachtung mit einzubeziehen, die sich bspw. nur um die hausmeisterlichen Tätigkeiten kümmern
- (stillende) Mütter, Praktikant/-in, Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, Zeitarbeiter/-innen, Beschäftigte mit Migrationshintergrund etc..
- arbeitsübergreifende Tätigkeiten inkl. der ausführenden Personen, wie z.B. die Wartung oder Instandhaltung von Arbeitsmitteln.
Bell GmbH unterstützt Sie bei der Erstellung einer individuellen, für Ihr Unternehmen abgestimmten Checkliste. Diese Checkliste ist für Sie ein Begehungsprotokoll, welches Sie auch als zusätzliche Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung hinzuziehen können. Unser Ziel ist es, dass Sie wirklich alle Gefahrenquellen identifizieren und somit mehr Sicherheit für Ihre Arbeitnehmer/-innen bieten.
Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen
Aus der Arbeitsschutzbegehung ergeben sich bei identifizierten Gefahrenquellen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen, die Sie sofort ergreifen müssen. Der Schutz Ihrer Arbeitnehmer ist das oberste Ziel. Wichtig ist, dass Sie bei der Festlegung der Maßnahmen die Grundsätze nach § 4 ArbSchG berücksichtigen.
Was bedeutet das für Sie? Gefahrenquellen können auf unterschiedlicher Art und Weise beseitigt oder minimiert werden. Dabei sollten Sie nach folgender Reihenfolge vorgehen:
- Erkennen Sie schon bei der Arbeitsschutzbegehung die Gefahrenquelle und beseitigen diese.
- Ergreifen Sie technische Maßnahmen, wenn im ersten Schritt die Gefahr nicht beseitigt werden konnte.
- Organisatorische Maßnahmen werden dann ergriffen, wenn die technischen Maßnahmen nicht ausgereicht haben.
- Persönliche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dann ergriffen werden, wenn die ersten drei Schritte nicht zum Schutz des Arbeitnehmers ausreichen.
Bekämpfung von Gefahrenquellen für den Arbeitnehmer
Maßnahme
Sie haben die Arbeitsschutzbegehung seitens einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) durchgeführt? Daraus haben sich Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen ergeben? Diese Maßnahmen sollten Sie priorisieren und nach der Reihe und Wichtigkeit abarbeiten. Dabei ist zum einen die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit für eine Gefährdung relevant sowie dem höchstmöglichen Schadensausmaß. Dank langjähriger Expertise berät Sie Bell GmbH bei der Arbeitsschutzbegehung.
Wirksamkeit
Damit endet aber der Workaround der Arbeitsschutzbegehung nicht. Denn woher wissen Sie, ob Sie auch wirklich alles Notwendige getan haben, um die Gefährdung zu beseitigen? Hier müssen Sie zeitnah eine Wirksamkeitsprüfung ansetzen, bei der die umgesetzten Maßnahmen bewertet werden. Zum einen, ob die Gefahrenquelle zu 100 % beseitigt ist. Zum anderen, ob sich nicht neue Gefährdungen ergeben haben. Bell GmbH erstellt Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für die Arbeitsschutzbegehung, von der Maßnahme bis zur Wirksamkeit.
Sind Sie fit für die Arbeitsschutzbegehung?
Den Schutz ihrer Arbeitnehmer sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Je nach Größe des Unternehmens kann die Komplexität der Anforderung an einer Arbeitsschutzbegehung steigen. Ob die Neuanschaffung von Arbeitsmitteln wie Maschinen und Geräte, die Einführung neuer Arbeitsverfahren, Änderungen in der Arbeitsorganisation, Beinaheunfälle, Sachschäden. Dies sind nur einige Anlässe, die eine Arbeitsschutzbegehung erfordern. Bell GmbH unterstützt Sie dabei, eine Checkliste für Ihr Unternehmen zu erstellen, bei der alle relevanten Gefahrenquellen berücksichtigt werden. Wir begleiten Sie auch gerne bei der Begehung, Umsetzung und Prüfung der Wirksamkeit. Fordern Sie unsere kostenlose telefonische Beratung an und finden Sie gemeinsam mit uns heraus, wie fit Ihr Unternehmen für den Arbeitsschutz ist.
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